Auskunft über sich selbst an eine Drittperson

Der Betreibungsauszug kann grundsätzlich von der bevollmächtigten, handlungsfähigen Person unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamtes Andelfingen während der Öffnungszeiten abgeholt werden:

 

  • Der Vollmachtgeber hat seinen Wohnsitz im Betreibungskreis Andelfingen
  • Vorlage einer schriftliche, gültigen Vollmacht
  • Bezahlung der Gebühr von Fr. 17.00