Auskunft über eine andere Person oder Firma

 
Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamtes Andelfingen während der Öffnungszeiten abgeholt werden:

 

  • die andere Person oder Firma hat seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz im Betreibungskreis Andelfingen
  • Vorlage eines Interessennachweises gemäss Art. 8 SchKG (z. B. unterschriebene Bestellung, Lieferschein, Vertrag des Kunden, Unterschriebener Kreditantrag etc.).
  • Ehe als Rechtsverhältnis - gültiger Ausweis des Ehepartners (Pass, ID, Ausländerausweis)
  • bei hängigem Prozess: Urteil des Gerichtes
  • Vorlage von Belegen oder Korrespondenz
  • Barzahlung der Gebühr von Fr. 17.00

 

oder

  • Vorlage einer schriftlichen Vollmacht