Eigentumsvorbehaltsregister

  

 

Die Eintragung eines Vertrages in das Eigentumsvorbehaltsregister, beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Erwerbers, verhindert einstweilen den Eigentumsübergang an einer beweglichen Sache auf den Erwerber. In das Eigentumsvorbehaltsregister können beispielsweise „Abzahlungsverträge“ eingetragen werden. Falls der Käufer danach mit Ratenzahlungen in Verzug ist, besteht für den Verkäufer unter gewissen Umständen die Möglichkeit, unter Rückerstattung der empfangenen Leistungen, vom Vertrag zurück zu treten.

 

Die genauen Bedingungen für den Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes und dessen rechtliche Wirkung finden Sie hier.