Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamtes Andelfingen während der Öffnungszeiten abgeholt werden:
- die andere Person oder Firma hat seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz im Betreibungskreis Andelfingen
- Vorlage eines Interessennachweises gemäss Art. 8 SchKG (z. B. unterschriebene Bestellung, Lieferschein, Vertrag des Kunden, Unterschriebener Kreditantrag etc.).
- Ehe als Rechtsverhältnis - gültiger Ausweis des Ehepartners (Pass, ID, Ausländerausweis)
- bei hängigem Prozess: Urteil des Gerichtes
- Vorlage von Belegen oder Korrespondenz
- Barzahlung der Gebühr von Fr. 17.00
oder
- Vorlage einer schriftlichen Vollmacht