Keine Auskunftberechtigung liegt bei den folgenden Fällen vor:
     
    - telefonische Anfragen
    
- gerichtlich getrennten Eheleuten ohne Scheidungsurteil
    
- Verträge ohne Unterschrift des Kunden
    
- Offerte ohne Unterschrift des Kunden
    
- Lieferschein ohne Unterschrift des Kunden
    
- E-Mail-Bestellung
    
- Telefonische Bestellung