Keine Auskunftberechtigung liegt bei den folgenden Fällen vor:
- telefonische Anfragen
- gerichtlich getrennten Eheleuten ohne Scheidungsurteil
- Verträge ohne Unterschrift des Kunden
- Offerte ohne Unterschrift des Kunden
- Lieferschein ohne Unterschrift des Kunden
- E-Mail-Bestellung
- Telefonische Bestellung